Der Weg zur Therapie
Zögern Sie nicht, bei Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckauffälligkeiten umgehend Ihren Arzt zu informieren. Denn je früher mit der Behandlung begonnen werden kann, desto größer wird der Therapieerfolg sein.
Die logopädische Behandlung zählt als Heilmittel zu der medizinischen Grundversorgung und muss von einem Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Internist, Hausarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde) verordnet werden. Mit dieser Verordnung können Sie im Wortreich Kullmann einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.
Die Verordnung darf zum Zeitpunkt des Ersttermins nicht älter als 28 Tage sein. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit. Die Praxis Wortreich Kullmann besitzt eine Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Die vorgeschriebene Eigenbeteiligung vom Gesetzgeber trifft nicht für Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, chronisch Kranke und soziale Härtefälle zu. Der gesetzliche Eigenanteil liegt derzeit bei 10% des Kassensatzes plus 10 € Rezeptgebühr. Wenn Sie eine Zuzahlungsbefreiung besitzen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Erstgespräch mit.
Auch wenn Sie privat versichert sind, brauchen Sie das Rezept eines Arztes. Bitte setzen Sie sich vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um die Höhe und die Bedingungen der Kostenübernahme zu klären.
Hinweis:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu uns in die Praxis zu kommen, bieten wir auch gerne Hausbesuche an. Sprechen Sie darüber mit Ihrem behandelnden Arzt, der dies auf der Verordnung vermerken muss.